Kosten der Tagesgruppe „Sprungbrett“

In den meisten Fällen trägt das für den Leistungsempfänger zuständige Sozialamt die Kosten für das Angebot. Nach Einreichen aller benötigten Unterlagen beim jeweiligen Landkreis kann unter Umständen ein Eigenanteil oder der vollständige Kostensatz vom Leistungsempfänger zu entrichten sein. Entstehende Kosten für kulturelle Angebote sowie Verpflegung sind vom Leistungsempfänger selbst zu tragen.