Gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase

Gerne beraten wir Sie und ihre Angehörigen in unseren vollstationären Einrichtungen nach §43 SGB XI sowie den Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach §75 SGB XII  zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase.

Das Anliegen der Beratung ist:

Eine individuelle Versorgung für mögliche Situationen der letzten Lebensphase eines Menschen im Voraus zu bedenken und in Form einer „persönlichen Verfügung/ Persönlichen Willensäußerung“ schriftlich festzuhalten – zu planen.

Hiermit soll ermöglicht werden, dass persönliche Wünsche und Anliegen sowie Aspekte einer medizinisch-pflegerischen Versorgung und psychosoziale Betreuung auch dann berücksichtigt werden, wenn man sich nicht mehr selbstbestimmt dazu äußern kann.

„Vorsorge treffen“ bedeutet:

  • Verantwortung für das eigene Leben und auch Sterben übernehmen
  • Mitbestimmen, was ich am Lebensende wünsche und was ich ablehne
  • Besser für und in Notfallsituationen vorbereitet sein
  • Handlungs- und Rechtssicherheit für jeden Versorgungs- und Betreuungsanbieter

Beratungsinhalte können sein:

  • Behandlungs-, Versorgungs-, Pflege- und Betreuungswünsche
  • Gesundheitliche Krisen- und Notfallsituationen
  • Ermittlung des mutmaßlichen Willens
  • Konfliktgespräch leiten und begleiten
  • Verfassen persönlicher Verfügungen und Notfalldokumente
  • Beratung und Unterstützung beim Erstellen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Dieses Angebot ist für alle gesetzlich krankenversicherten Bewohner kostenfrei.

Eine Kostenübernahme für privat Versicherte ist im Vorfeld zu prüfen.

Kontakt

Ansprechpartner: Herr Nörenberg

Marzenbruchstraße 2
17358 Torgelow

Tel. 03976/ 431032                         

E-Mail.: sturzpraevention-torgelow@volkssolidaritaet.de